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Teilnahmebedingungen - Gewinnspiel 2022
Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos und richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen.
- Veranstalter des Gewinnspiels ist der
Tourismusverband Sieben e.V
Kreishausstraße 2-4
32312 Lübbecke. - Mit der Teilnahme am Gewinnspiel werden automatisch die Teilnahmebedingungen akzeptiert. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel anzupassen, zu ändern oder abzubrechen, falls die Notwendigkeit besteht.
- Um am Gewinnspiel teilzunehmen muss allen Anweisungen des Gewinnspiels gefolgt werden.
- Berechtigt zur Teilnahme sind Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die bei der Teilnahme mindestens 18 Jahre alt sind. Nicht teilnahmeberechtigt sind die Mitarbeiter des Tourismusverbands Sieben e.V sowie deren Angehörige und beteiligte Agenturen und Gewinnsponsoren. Pro Person bestehen unbegrenzt viele Teilnahmemöglichkeit.
- Das Gewinnspiel beginnt am 24.10.2022 und endet am 27.10.2022 um 09.59 Uhr. Verspätete Teilnahmen können nicht berücksichtigt werden. Der Gewinner wird unter allen Teilnehmern ausgelost und per E-Mail innerhalb einer Woche über den Gewinn informiert.
- Der Gewinner muss anschließend innerhalb einer Frist von einer Woche eine E-Mail mit seinen Kontaktdaten schicken, um den Gewinn anzuerkennen und diesen zu erhalten. Geschieht dies nicht, entfällt der Gewinnanspruch.
- Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook und Instagram. Es wird in keiner Hinsicht von Facebook oder Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert. Der Empfänger der von den Teilnehmern bereitgestellten Informationen ist nicht Facebook und Instagram, sondern der Tourismusverband Sieben e. V.
- Für Rechts- und Sachmängel der Gewinne wird nicht gehaftet. Die Aushändigung des Gewinns erfolgt ausschließlich an den Gewinner. Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich. Mit der Inanspruchnahme des Gewinns verbundene Zusatzkosten gehen zu Lasten des Gewinners. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
- Gewinne, die von Kooperationspartnern bzw. Preissponsoren gestellt werden, bietet der Tourismusverband Sieben e.V. generell nicht in eigenem Namen sondern im Namen der Preissponsoren an. Der Tourismusverband Sieben e.V. ist in derartigen Fällen nicht verantwortlich für Sach- bzw. Rechtsmängel der Gewinne oder für eine etwaige Zahlungsunfähigkeit des Kooperationspartners/Preissponsors und daraus resultierende Folgen für das Gewinnspiel. Soweit es sich bei dem Sachpreis um Angebote Dritter handelt, haftet der Tourismusverband Sieben e.V. als Veranstalter des Gewinnspiels nicht für Nicht- oder Schlechtleistung im Rahmen der ausgelobten Preise bzw. etwaig vom Gewinner anlässlich der Leistungsinanspruchnahme erlittener Schäden. Es gelten die jeweiligen Geschäfts- bzw. Reisebedingungen der Preissponsoren. Etwaige Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche hat der Gewinner ausschließlich an den Leistungsträger/Preissponsor zu richten. Tourismusverband Sieben e.V. haftet als Veranstalter des Gewinnspiels im Übrigen nur für Schäden im Zusammenhang mit der Verlosung, die von eigenen Mitarbeitern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Tourismusverband Sieben e.V. haftet als Gewinnspielanbieter nicht für Schäden aufgrund von Störungen technischer Anlagen, für Verzögerungen oder Unterbrechungen von Übertragungen oder für Schäden, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Gewinnspiel stehen.
- Datenschutzhinweis: Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist die Angabe von persönlichen Daten notwendig. Der Teilnehmer versichert, dass die von ihm gemachten Angaben zur Person, insbesondere Vor-, Nachname und Emailadresse wahrheitsgemäß und richtig sind. Diese Daten werden vom Veranstalter ausschließlich zum Zwecke der Durchführung der Aktion erhoben, verarbeitet und genutzt sowie nach Ende der Aktion unwiderruflich gelöscht. Der Teilnehmer kann seine erklärte Einwilligung jederzeit widerrufen. Nach Widerruf der Einwilligung werden die erhobenen und gespeicherten personenbezogenen Daten des Teilnehmers umgehend gelöscht.
- Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.