Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 im Bereich der Betreuungsinfrastruktur (Coronabetreuungsverordnung - CoronaBetrVO) in der ab dem 10. November 2020 gültigen Fassung
Die Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen hat im Zusammenhang mit dem Corona-Virus nachfolgend geänderte Rechtsverordnung erlassen.