Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung - CoronaSchVO) in der ab dem 10. November 2020 gültigen Fassung
Die Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen hat im Zusammenhang mit dem Corona-Virus am Freitag, 30.10.2020 nachfolgende geänderte Rechtsverordnung erlassen.