Schutzmaßnahmen gegen die Klassische Schweinepest enden
Kreis Minden-Lübbecke, 30.06.2006
Nachdem alle Untersuchungen auf Schweinepest in den Restriktionsgebieten in Borken mit negativem Ergebnis abgeschlossen wurden, tritt die Schweinepest-Schutzverordnung mit Ablauf des heutigen Tages außer Kraft. Damit gelten ab morgen (01. Juli 2006) keine besonderen Auflagen mehr für den Schweinetransport.
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises Minden-Lübbecke ruft jedoch alle Schweinehalter und Viehhandelsunternehmen, die Schweine transportieren, auf, auch in "seuchenfreien Zeiten" alle vorgeschriebenen Hygiene- und Vorsichtsmaßnahmen bei der Haltung und dem Transport von Schweinen strikt einzuhalten. Auch die Verpflichtung zur Meldung jeder Übernahme von Schweinen an die zentrale Schweinedatenbank darf nicht vergessen werden.