Neue Grippe
Kreis Minden-Lübbecke, 21. Oktober 2009
Informationen zur Impfaktion Neue Grippe
Für Nordrhein-Westfalen wurden fast 11 Millionen Impfstoffdosen für die Bevölkerung eingekauft. Das Gesundheitsamt des Kreises Minden-Lübbecke hat für den Kreis 6000 Einzelimpfdosen pro Woche bestellt und koordiniert die Ausgabe über Apotheken. In sieben Apotheken des Kreises wird der Impfstoff vorgehalten, geimpft wird in 99 Hausarztpraxen und von 18 Betriebsärzten im Kreis. Die Kassenärztliche Vereinigung hatte die Beteiligung bei allen rund 150 Arztpraxen angefragt.
Ab 26. Oktober können die ersten Personengruppen geimpft werden. Dazu gehören diejenigen, die beruflich Kontakt zu besonders gefährdeten Menschen haben oder selbst durch ein erhöhtes Risiko schwere Erkrankungsverläufe befürchten müssen, also das medizinische Personal, die Beschäftigten von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten einschließlich der Hilfsorganisationen, chronisch Kranke und Schwangere. Die Ständige Impfkommission STIKO hat dies zwischenzeitlich ausdrücklich befürwortet.
Wenn in den folgenden Wochen weitere Impfstofflieferungen kommen, soll jeder die Impfung erhalten können. Eine Impfpflicht besteht nicht. Die Kosten übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen. Nach dem Infektionsschutzgesetz sind der Verdacht, die Erkrankung und Todesfälle an neuer Influenza (H1 N1) meldepflichtig
Das Gesundheitsamt berät zu Fragen zur Neuen Influenza und stellt Informationsmaterial insbesondere für Präventionsmaßnahmen und Hygienemaßnahmen zur Verfügung. Auf der Internetseite des Kreises stehen aktualisierte Informationsmaterialien zur Neuen Influenza H1 N1, zur Impfung, Kopiervorlagen für die Schulen und Kindertagesstätten für Eltern, Erkrankte und Mitschüler und Links zur weiteren Information zur Verfügung. Im Vorfeld hat das Gesundheitsamt die Seniorenheime im Kreis mit Informationsmaterial versorgt und diese gebeten den Bedarf an Impfstoff für ihre Bewohner mitzuteilen.
Inzwischen gibt es bundesweit ca. 25.000 nachgewiesene Erkrankungsfälle. In den kommenden Wintermonaten werden die Infektionszahlen aber voraussichtlich sehr deutlich steigen und mit einer anhaltenden Übertragung des Virus in der Bevölkerung einhergehen. Nach wie vor ist nicht auszuschließen, dass sich der Erreger verändert und gefährlicher wird. Beide Entwicklungen würden zu einer deutlich höheren Zahl schwerer und schwerster Krankheitsfälle führen. Auch eine höhere Zahl von Todesfällen ist dann zu befürchten.
Für Personen im Alter von zehn bis 60 Jahren ist zunächst eine einzige Impfung vorgesehen, nachdem es deutliche Hinweise gibt, dass dies ausreichend ist. Bis Mitte November 2009 werden weitere klinische Studien ausgewertet, anhand derer entschieden wird, ob eine zweite Impfung zu empfehlen ist. Eine zweite Impfung kann bis zu sechs Monate nach der ersten erfolgen. Weitere Studien haben gezeigt, dass nach zwei Impfungen auf jeden Fall ein ausreichender Immunschutz aufgebaut ist. Der Mindestabstand zwischen den beiden Impfungen beträgt drei Wochen. Kinder unter zehn Jahren und Erwachsene über 60 Jahren müssen in jedem Fall zweimal geimpft werden, um eine ausreichende Immunantwort aufzubauen. Wie bei der Impfung gegen saisonale Grippe tritt der Immunschutz nach etwa 14 Tagen ein.
Impfstoff Neue Grippe
Der aktuelle Impfstoff wurde am 1. Oktober 2009 zugelassen. Er hat das übliche Zulassungsverfahren nach dem Arzneimittelgesetz durchlaufen. Darin werden neben der pharmazeutischen Qualität die Wirksamkeit und Unbedenklichkeit überprüft.
Grundsätzlich kann niemand ausschließen, dass bei breiter Anwendung eines neuen Arzneimittels bislang unerwartete Nebenwirkungen entdeckt werden. Erfahrungsgemäß treten solche Nebenwirkungen aber sehr selten auf. Daher sind die Erfassung und Bewertung von Nebenwirkungsmeldungen während der Anwendung der "Schweinegrippe-Impfstoffe" von besonderer Bedeutung. Das passiert durch ein seit Jahren etabliertes Meldeverfahren an das Paul-Ehrlich-Institut.
Der Impfstoff Pandemrix wurde speziell zum Schutz vor der Neuen Grippe (Schweinegrippe) entwickelt. Durch zusätzliche Wirkverstärker (Adjuvanzien) wird die Immunreaktion gefördert. Sie unterstützen das Immunsystem und führen dazu, dass der Impfstoff auch gegen genetisch leicht veränderte Viren des gleichen Virusstammes wirkt.
Wie bei jeder Impfung gilt auch hier: Wer sich geschwächt oder krank fühlt, sollte zunächst seinen Arzt um Rat fragen. Wenn eine Allergie gegen Hühnereiweiß besteht, sollte man nicht mit einem Impfstoff geimpft werden, der aus Hühnereiern gewonnen wurde.
Es gibt keine Hinweise darauf, dass Impfstoffe mit Verstärkersubstanzen die Schwangere oder das Ungeborene schädigen. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt derzeit, dass Schwangere bis zum Vorliegen weiterer Daten mit einem nicht adjuvantierten Spaltimpfstoff geimpft werden sollten. Ist eine Schwangere, zum Beispiel durch eine chronische Krankheit, zusätzlich gefährdet und steht kein anderer Impfstoff zur Verfügung, kann eine Schwangere auch mit einem Impfstoff mit Wirkverstärkern geimpft werden. Die Entscheidung hierüber muss die Schwangere mit ihrem Arzt treffen.
Nebenwirkungen
Wie bei jeder Impfung kann der Körper mit leichten Symptomen wie Kopf- und Gliederschmerzen oder leichtem Fieber auf die Impfung reagieren. Diese zeigen, dass das Immunsystem anfängt zu arbeiten. Durch die Verstärkersubstanzen im Impfstoff können die Symptome bei manchen Menschen stärker ausgeprägt sein. Wie bei anderen Impfungen sind seltene Nebenwirkungen oder ein resultierender Impfschaden nie hundertprozentig auszuschließen. Eine besondere Gefahr durch den Impfstoff ist nicht bekannt.
Saisonale Grippe
Es wird eine gleichzeitige Verbreitung der üblichen saisonalen Grippe (Wintergrippe) und der Neuen Grippe ("Schweinegrippe") erwartet. Eine Impfung gegen die Neue Grippe (Schweinegrippe) schützt nicht gegen die saisonale Grippe (Wintergrippe), da sie von anderen Grippeviren ausgelöst wird. Risikogruppen sollten sich am besten sofort impfen lassen. Der Impfstoff steht bereits zur Verfügung.
Man kann sich gleichzeitig gegen die saisonale Grippe (Wintergrippe) und die Neue Grippe ("Schweinegrippe") impfen lassen. Sie sollten dann getrennt in beide Oberarme geimpft werden, und zwar mit der zweiten Impfung gegen die "Schweinegrippe". Die möglichen Nebenwirkungen sind die gleichen wie bei den Einzelimpfungen. Es können leichte Erkältungssymptome auftreten, die zeigen, dass das Immunsystem anfängt zu arbeiten.
Risikogruppen
Für beide Grippearten gehören Menschen zur Risikogruppe, die besonders intensiv mit Grippeviren in Kontakt kommen. Und Menschen mit einem geschwächten oder nicht voll funktionstüchtigen Immunsystem können schwerer krank werden. Anders als bei der saisonalen Grippe erkranken an der Neuen Grippe aber vorwiegend jüngere Menschen. Sie werden auch schwerer krank.
Weitere Informationen
Hotline des Landesgesundheitsministerium bei Call NRW, dem Bürger- und Servicecenter der Landesregierung für Bürgeranfragen:
Tel.: 0180 - 3 100 210
wochentags von 8 bis 18 Uhr (Hinweis zu den Gebühren: 9ct./Min, abweichende Tarife aus Handynetzen möglich).
Das Bundesgesundheitsministerium hat eine neue Rufnummer zur "Neuen Grippe" eingerichtet: 030 346 465 100. Montags bis Freitag von 8 bis 18 Uhr können Bürger sich hier erkundigen.
Internetseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales in Nordrhein-
Westfalen
Informationen der Bundregierung
Hygienetipps und Informationen rund um das Thema Virenschutz
Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums zum Thema Neue Grippe
Ansteckung
Tröpfcheninfektion: Die Viren werden beim Küssen, Niesen, Husten oder Sprechen direkt von Mensch zu Mensch übertragen. Die virenhaltigen Tröpfchen bleiben aber auch an Oberflächen wie Türklinken oder auch benutzten Taschentüchern haften. Sie gelangen dann über die Hände auf die Schleimhäute in Mund und Nase.
Wenn sich die ersten Symptome zeigen, ist man in der Regel drei bis fünf Tage lang ansteckend für andere. Manchmal kann es sieben Tage, in seltenen Fällen sogar noch länger dauern. Es kann sogar vorkommen, dass infizierte Menschen bereits vor den ersten Symptomen Viren übertragen. Das ist aber die Ausnahme.
Schutz
Mit Tamiflu oder Relenza kann man sich zu einem gewissen Grade schützen, sie also vorsorglich einnehmen. Dies soll aber nur nach ärztlicher Verordnung geschehen, zum Beispiel wenn man eine chronische Erkrankung hat und Kontakt zu einem Infizierten hatte. Eine viel bessere Methode, sich zu schützen, ist die Impfung.
Inkubationszeit
Zwischen der Ansteckung und dem Ausbruch der Krankheit liegen in der Regel ein bis zwei Tage. In Einzelfällen kann es bis zu vier Tage dauern.
Bei Verdacht auf Ansteckung
Als erstes mit einem Arzt telefonieren! Um nicht andere im Wartezimmer anzustecken, sollte man dann einen Termin vereinbaren. Auf dem Weg zur Arztpraxis sollte man engen Kontakt zu anderen Menschen vermeiden. Und natürlich auch die Hygiene-Empfehlungen beachten: in die Armbeuge husten und niesen, regelmäßig Hände waschen!
Hygiene-Maßnahmen
Schon die Einhaltung einfachster Hygiene-Empfehlungen hat beim Schutz vor Ansteckung mit Viren eine große Wirkung:
- Saubere Hände mehrmals am Tag eine halbe Minute lang mit Seife waschen, auch zwischen den Fingern
- Hände vom Gesicht fernhalten!
- In die Armbeuge husten und niesen nicht in die Hand!
- Abstand halten wenn möglich zwei Meter zum Gegenüber, auf Händeschütteln verzichten!
Wenn ein Familienmitglied an der Neuen Grippe (Schweinegrippe) erkrankt ist, gibt es einfache Verhaltensregeln, die das Ansteckungsrisiko für die anderen vermindern:
- Körperkontakt vermeiden auf Küsse und Umarmungen verzichten!
- Eigener Raum Erkrankte möglichst getrennt von den Anderen schlafen lassen!
- Regelmäßig lüften drei- bis viermal täglich für jeweils zehn Minuten!