Neuanfang beim Baubetriebshof – Weichen sind gestellt
Sachverhalte vorbehaltlos aufgeklärt und Konsequenzen gezogen
Vor gut fünf Jahren wurde für den Baubetriebshof ein Reformprozess eingeleitet. Ziel war und ist die Wandlung des Baubetriebshofes hin zu einem betriebswirtschaftlich geführten und wettbewerbsfähigen Unternehmen. Hierbei wurden große Fortschritte erzielt. Durch die eingeführte Kosten- und Leistungsrechnung sind die Leistungen des Baubetriebshofes jetzt transparent geworden.
Dadurch sind aber auch Sachverhalte offenbar geworden, die nicht hinnehmbar sind und im Februar 2003 zur Kündigung eines Mitarbeiters geführt haben. Das Arbeitsgericht hat die Rechtmäßigkeit der Kündigung in erster Instanz voll bestätigt. Vor dem Landesarbeitsgericht wurde der Rechtsstreit mit einem Vergleich beendet: Die Kündigung wurde zurückgenommen und in eine Abmahnung des Mitarbeiters umgewandelt.
Im Zuge des Arbeitsgerichtsverfahrens sind der Stadt Lübbecke weitere Unregelmäßigkeiten beim Baubetriebshof bekannt geworden. Leider wurden zunächst nur Vorwürfe erhoben, die nicht konkret nachprüfbar waren. Nachdem im Januar "Ross und Reiter" genannt wurden, wurde unverzüglich eine Überprüfung eingeleitet. Am 14.01.2004 bestellte Bürgermeister Gerhard Bösch den Fachbereichsleiter Reinhard Bartmann zum Sonderbeauftragten für eine Sachverhaltsaufklärung der Vorgänge um den Holzverkauf bzw. die Holzabgabe beim Baubetriebshof der Stadt Lübbecke.
In der Zeit vom 21.01. - 02.02.2004 wurden rund ein Dutzend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Baubetriebshofes zu Vorkommnissen beim Baubetriebshof bzw. erhobenen Anschuldigungen eingehend befragt. An der Sachverhaltsaufklärung waren der Personalratsvorsitzende, die Gleichstellungsbeauftragte und die Vertrauensperson für schwerbehinderte Menschen bei der Stadt Lübbecke beteiligt. Auch das Rechnungsprüfungsamt beim Kreis Minden-Lübbecke wurde umfassend informiert. Zudem wurde mit der Staatsanwaltschaft Bielefeld Kontakt aufgenommen.
Die Sachverhaltsaufklärung ist jetzt abgeschlossen. Einige Vorwürfe haben sich erhärtet, andere als unbegründet herausgestellt. Notwendige Konsequenzen wurden gezogen oder eingeleitet.
Die Ermittlungen haben bestätigt, dass ein Vorarbeiter u.a. zwei Mitarbeiter des Baubetriebshofes angewiesen hat, während der Arbeitszeit mit Dienstfahrzeugen mehrere Tonnen Splitt aus städtischem Eigentum an seine Privatanschrift zu liefern. Bereits am 28.01.2004 wurde dem betroffenen Mitarbeiter die außerordentliche fristlose Kündigung ausgesprochen. Für die entstandenen Sach- und Personalkosten wird Schadensersatz gefordert. Der Vorgang ist außerdem strafrechtlich relevant und wird deshalb der Staatsanwaltschaft angezeigt.
Tatsächlich hat während eines kurzen Zeitraumes eine sog. "Schwarzkasse" beim Baubetriebshof existiert, in der Gelder für Holzverkäufe vereinnahmt worden sind. Das Geld ist inzwischen bei der Stadtkasse eingezahlt und korrekt verbucht worden. Da das Arbeitsverhältnis mit der verantwortlichen Mitarbeiterin ohnehin durch einen bereits im Dezember 2003 geschlossenen Auflösungsvertrag endet, ist eine Kündigung überflüssig. Allerdings wird sich die Staatsanwaltschaft noch mit der Angelegenheit befassen.
Alle anderen Vorwürfe konnten im Rahmen der Untersuchung nicht zweifelsfrei belegt werden oder haben sich als schlicht falsch herausgestellt. Oder die genannten Sachverhalte liegen schon so lange Zeit zurück, dass eine Aufklärung nicht mehr möglich oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist.
Der Bürgermeister hat jedoch alles notwendige und erforderliche veranlasst, damit zumindest für die Zukunft "Gefälligkeiten" jeder Art ausgeschlossen werden können. Durch schriftliche dienstliche Weisung wird ausdrücklich bestimmt, dass die beim Baubetriebshof vorhandenen Ressourcen (wie Dienstkraftfahrzeuge, Arbeitsmaschinen, Arbeitsgerätschaften und alle sonstigen Arbeits-, Betriebs- und Hilfsmittel) von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Baubetriebshofes nicht für private Zwecke genommen, genutzt oder verbraucht werden dürfen. Bei den zukünftigen Kontrollen der Betriebsabläufe wird die strikte Einhaltung dieser Anweisung verstärkt überprüft werden.
Der Reformprozess hat beim Baubetriebshof und in der Verwaltung bereits zu wichtigen Veränderungen geführt. Es ist eine Kosten- und Leistungsrechnung implementiert, das Auftraggeber-/ Auftragnehmerverhältnis eingeführt und die Durchbuchung der Rechnungen des Baubetriebshofes im Haushalt der Stadt realisiert worden. Damit wurde erstmalig transparent, wie teuer die verschiedenen Dienstleistungen des Baubetriebshofes sind.
Und mit der Freigabe des Wettbewerbs ab 01.01.2004 ist ein weiterer Schritt getan. Die Fachbereiche in der Verwaltung (sogenannte interne Auftraggeber) sind jetzt verpflichtet, grundsätzlich nach betriebswirtschaftlichen Kriterien darüber zu entscheiden, ob ein Einzelauftrag oder Dauerauftrag an den Baubetriebshof der Stadt Lübbecke (interner Auftragnehmer) oder an ein am Markt tätiges Unternehmen (externer Auftragnehmer) zu vergeben ist.
Für den Lübbecker Baubetriebshof bedeutet dies, dass er in Zukunft nur die Dienstleistungen erbringt, bei denen er im Vergleich zu privaten Anbietern ein mindestens gleichwertiges oder besseres Preis-Leistungs-Verhältnis zu bieten hat. Und er wird zwangsläufig in den Fällen Dienstleistungen aus seinem Angebot nehmen müssen, in denen er im Vergleich zu privaten Anbietern ein schlechteres Preis- / Leistungsverhältnis bietet. Betriebswirtschaftliches Denken und Handeln beim Baubetriebshof soll mithelfen, sparsam und effizient mit den anvertrauten Steuergeldern umzugehen.