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Mehr Geld für junge Eltern: Neuer BAföG-Zuschlag

Kreis Minden-Lübbecke, 21.01.2008

 
Mehr Geld für junge Eltern: Neuer BAföG-Zuschlag

Der Staat unterstützt junge Eltern in der Ausbildung: Seit Dezember 2007 zahlt er einen Kinderbetreuungszuschlag für BAföG-Empfänger. Anträge können beim Sozialamt des Kreises Minden-Lübbecke eingereicht werden. Dort gibt es auch die notwendigen Informationen.

BAföG-Empfänger können für eigene Kinder einen Zuschlag bekommen, wenn Auszubildender und Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben. „Falls beide Eltern BAföG-Leistungen beziehen, müssen sie sich einigen, wer von ihnen den Zuschlag bekommen soll“, erläutert Horst Rathert vom Sozialamt des Kreises.

Der Zuschlag beträgt für das erste Kind 113 Euro, für jedes weitere Kind 85 Euro pro Monat. Anrechenbar sind alle eigenen Kinder bis zu deren zehnten Lebensjahr. Der Zuschlag wird gegebenenfalls auch rückwirkend bis zum Einführungstermin des Gesetzes im Dezember 2007 und unabhängig von anderen Sozialleistungen gezahlt.

Für Studierende aus dem Mühlenkreis ist das Studentenwerk der jeweiligen Hochschule, für Auszubildende und Schüler das Sozialamt des Kreises Minden-Lübbecke zuständig. Dort gibt es unter Telefon 0571/807-2379 weitere Informationen.

Antragsformulare sind im Kreissozialamt und im Bürger-Service des Kreishauses an der Portastraße 13 in Minden erhältlich. Der Vordruck kann auch als Formblatt (Anlage 2 zu Formblatt 1) unter www.das-neue-bafoeg.de heruntergeladen werden. Dort gibt es auch Informationen und Links zu weiterführenden Internetseiten.

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