Falsche Bußgeldandrohungen im Namen des Kreis-Rangers
Vor kurzer Zeit ist bekannt geworden, dass seit ca. einem Jahr im Bereich Gehlenbeck/Umgebung Naturschutzgebiet „Gehlenbecker Masch“ gefälschte Bußgeldandrohungen verteilt werden. Halter von angeblich im Naturschutzgebiet falschparkender Fahrzeuge werden mit Schreiben der „Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Minden-Lübbecke“ unter Androhung eines Bußgelds und kostenpflichtigen Abschleppens zum Unterlassen des Parkens aufgefordert.
Seit neuestem werden diese mit „Blotz (Ranger)“ unterschrieben.
Diese Schreiben sind weder vom Kreis Minden-Lübbecke verfasst, noch durch dem Kreis-Ranger Christian Blotz verteilt worden. Es handelt sich um Fälschungen, die durch eine unberechtigte Privatperson an den Fahrzeugen angebracht werden.
Sollten Sie ein solches Schreiben erhalten haben, setzen Sie sich bitte mit Herrn Gerke von der unteren Naturschutzbehörde (0571/80723410 oder m.gerke@minden-luebbecke.de) in Verbindung.
Das Verteilen dieser Schreiben stellt eine strafbare Handlung nach § 132 StGB dar und kann empfindlich bestraft werden.
Foto: D. Selle Kreis Minden-Lübbecke / Kreis-Ranger Christian Blotz mit einer Kopie des gefälschten Schreibens