Betreuungsstelle des Kreises veranstaltet Tagesseminar zum Thema:“Betreuungsrecht und Sterbehilfe”
Kreis Minden-Lübbecke, 08.06.2006
"Trotz großer medizinischer Fortschritte fühlen sich schwerkranke und sterbende Patienten durch die moderne Medizin nicht immer gut verstanden", stellt Christina Tiemann, Sozialarbeiterin in der Betreuungsstelle des Kreises Minden-Lübbecke fest: "Jeder Mensch hat die Freiheit, medizinische Behandlungen zu beenden. Dies natürlich auch in der Zeit des Sterbens. Wenn sich sterbende Menschen nicht mehr selbst äußern können und gesetzliche Betreuer den vorher geäußerten Willen umsetzten sollen, stehen Mediziner aber auch Betreuerinnen und Betreuer vor schwierigen Entscheidungen."
Heike Zelle, ebenfalls Sozialarbeiterin in der Betreuungsstelle des Kreises, ergänzt: "Die Abgrenzung zulässiger, passiver Sterbehilfe von verbotener, aktiver Sterbehilfe ist wenig bekannt. Dies kann zur Folge haben, dass Menschen entgegen ihrem Wunsch weiter künstlich beatmet oder künstlich ernährt werden. Manche Fachleute weigern sich, entsprechende Wünsche von schwerkranken Menschen zu erfüllen, weil sie fürchten, damit gegen das Gesetz zu verstoßen."
Ulli Kehnen, Leiter der Betreuungsstelle des Kreises: "Mit dem Thema Betreuungsrecht und Sterbehilfe widmen wir uns einem der wohl schwierigsten Themen in dem Bereich des Betreuungsrechtes. Gerade weil das Thema schwierig ist, ist es wichtig, dass Fachleute des Betreuungsrechts gut informiert sind. Sie übernehmen die rechtliche Vertretung für Menschen, die dies nicht mehr selber können. Ihre Aufgabe ist es sich für die Umsetzung der Wünsche ihrer Betreuten einzusetzen. Auch dann, wenn es nicht ihren eingenen Wert-und Moralvorstellungen entspricht."
Die Betreuungsstelle des Kreises Minden-Lübbecke lädt Fachleute aus dem Bereich des Betreuungsrechtes zu dem Tagesseminar ein. Es findet am 13. Juni 2006 in der Zeit von 10.00 - ca. 17.00 Uhr im Preußen-Museum, Simeonsplatz 12 in Minden statt.
Referent ist der Dipl. Sozialpädagoge Guy Walter, der über mannigfaltige rechtliche und praktische Erfahrungen in diesem Bereich verfügt und bereits im letzten Jahr eine Tagesfortbildung für die Kreisbetreuungsbehörde gestaltet hat.
Zu den Schwerpunkten des Seminars gehören Begriffsklärungen zur indirekten, passiven und aktiven Sterbehilfe, es gibt Erläuterungen zu den gesetzlichen Grundlagen der Sterbehilfe in Deutschland, es wird über die künstliche Ernährung informiert, es gibt Erläuterungen zu den Aufgaben des Betreuers im Zusammenhang mit einer Behandlungsbegrenzung, es wird über die Rechtsprechung zur Sterbehilfe referiert und die Sterbehilfe wird im internationalen Vergleich behandelt. Darüber hinaus gibt es Informationen zu Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen.
Die Kosten für das Tagesseminar belaufen sich auf 25 €. Anmeldungen werden in der Geschäftsstelle der Betreuungsstelle durch Frau Blaha oder Frau Schwarze unter der Telefonnummer 0571/807-2464, entgegengenommen.