Bekanntmachungshinweis zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Espelkamp und der Gemeinde Hille für die Erneuerung von zwei Rahmendurchlässen in der Osterheider Straße und im Hiller Weg im Bereich der Gemeindegrenzen
Gemäß § 24 Abs. 3 S. 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) wird darauf hingewiesen, dass die zwischen der Stadt Espelkamp und der Gemeinde Hille am 14.05.2020 abgeschlossene öffentlich-rechtliche Vereinbarung einschl. Genehmigung vom 25.06.2020 über die Erneuerung von zwei Rahmendurchlässen in der Osterheider Straße und im Hiller Weg im Bereich der Gemeindegrenzen im vollen Wortlaut im „Amtlichen Kreisblatt“ am 16.07.2020 veröffentlicht wird.
Der Bekanntmachungshinweis wird in den Aushangkästen am Rathaus, Wilhelm-Kern-Platz 1 und in den Ortschaften
- Altgemeinde Espelkamp, Schulstraße 1,
- Fabbenstedt, Heideweg 2,
- Fiestel, Gestringer Straße 75,
- Frotheim, Diepenauer Straße 53,
- Gestringen, Bahnstraße (Einmündung in die Gestringer Straße),
- Isenstedt, Neue Schulstraße 11,
- Schmalge, Straßengrundstück (Bushaltestelle) gegenüber Tonnenheider Straße 80,
- Vehlage, Vehlager Straße 32, 32339 Espelkamp
ab dem 15.07.2020 für die Dauer von einer Woche ausgehängt.
Stadt Espelkamp
Der Bürgermeister
gez. Vieker