Ausgleichszahlungen abgeschafft
Der nordrhein-westfälische Landtag hat am 17. Mai 2006 beschlossen, die Erhebung der Ausgleichszahlung - ehemals Fehlbelegungsabgabe - rückwirkend ab dem 01.01.2006 abzuschaffen. Das entsprechende Gesetz ist am 08. Juni 2006 in Kraft getreten.
Dies hat zur Folge, dass Mieterinnen und Mieter von Sozialwohnungen, die bestimmte Einkommensgrenzen überschreiten, ab dem 01.01.2006 keine Ausgleichszahlungen mehr leisten müssen. Wer bereits Zahlungsverpflichtungen für 2006 erfüllt hat, bekommt diese erstattet. Dazu ist keine Antragstellung erforderlich. Die Betroffenen werden gebeten, eventuell bei Geldinstituten eingerichtete Daueraufträge kurzfristig zu widerrufen.
Der Charakter der Wohnung als Sozialwohnung ist durch die Abschaffung der Ausgleichszahlung nicht betroffen. Deshalb ist auch künftig zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung ein Wohnberechtigungsschein erforderlich.
Für den Bereich der Stadt Pr. Oldendorf, Stadt Rahden, Gemeinde Hille, Gemeinde Stemwede und Gemeinde Hüllhorst steht bei Fragen Frau Gabriele Bachmaier von der Wohnungsbauförderung des Kreises Minden-Lübbecke unter der Telefonnummer (0571) 807-2504 zur Verfügung. Betroffene aus den Wohnorten Bad Oeynhausen, Espelkamp, Minden, Porta Westfalica, Petershagen und Lübbecke können sich bei Fragen an die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter im Bereich Wohnungswesen ihrer jeweiligen Stadt wenden.