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Mühlenkreis Minden-Lübbecke

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16.06.2006

Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 "Niedertorstraße"

hier: Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Lübbecke hat in seiner Sitzung am 14.06.2006 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4 "Niedertorstraße" für den Bereich der Flurstücke 1077 und 360/44 der Flur 18 Gemarkung Lübbecke als Entwurf beschlossen.

Die genaue Abgrenzung des Planbereiches ist aus dem im Anschluss an die Bekanntmachung abgedruckten Kartenausschnitt ersichtlich.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der derzeit geltenden Fassung, wird der Planentwurf mit dem Text und der Begründung einschl. Umweltbericht in der Zeit vom

26.06. bis einschließlich 26.07.2006

während der Dienststunden bei der Stadt Lübbecke, Fachbereich Bauen, Kreishausstr. 2-4, im Flur des 1. OG Altbau, öffentlich ausgelegt. Die öffentliche Auslegung wird hiermit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Während der Auslegungsfrist können zu dem Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Lübbecke, den 14.06.2006

Die Bürgermeisterin
Im Auftrag
Karin Schulte

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