Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. G 34 "Unterm Kalkofen" im Ortsteil Gehlenbeck
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung der Stadt Lübbecke hat in seiner Sitzung am 02.04.2008 aufgrund des § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a Baugesetzbuch (BauGB), in der derzeit geltenden Fassung, die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. G 34 "Unterm Kalkofen" für das Gebiet zwischen der Kraienhopstraße im Norden, der Kalkbrinkstraße im Osten und der Straße "Mühlensiek" im Westen im beschleunigten Verfahren im Sinne des § 30 BauGB beschlossen. Das Gebiet umfasst insgesamt die Flurstücke 534, 535, 248, 249, 270, 512, 513 (teilweise), 536, 537 und eine kleine Fläche des Flurstückes 533 der Flur 6 Gemarkung Gehlenbeck.
Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist aus dem im Anschluss an die Bekanntmachung abgedruckten Kartenausschnitt ersichtlich.
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird vorstehender Aufstellungsbeschluss hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, in der derzeit geltenden Fassung, wird der Planentwurf mit den textlichen Festsetzungen und der Begründung in der Zeit vom
02.05. bis einschl. 02.06.2008
während der Dienststunden bei der Stadt Lübbecke, Fachbereich Bauen, Kreishausstr. 2-4, im Flur des 1. OG Altbau, öffentlich ausgelegt. Die öffentliche Auslegung wird hiermit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Während der Auslegungsfrist können zu dem Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift Stellungnahmen abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) wird im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. G 34 "Unterm Kalkofen" nicht durchgeführt.
Lübbecke, den 22.04.2008
Die Bürgermeisterin
Im Auftrag
Karin Schulte
Die vorstehende Bekanntmachung wurde im "Amtlichen Kreisblatt - Amtsblatt für den Kreis Minden-Lübbecke" bzw. durch Aushang an der Bekanntmachungstafel vollzogen. Die Veröffentlichung im Internet erfolgt nachrichtlich.