Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7/07/157 "Östlich Hermann-Löns-Straße/Nördlich Mindener Straße"
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Lübbecke hat in seiner Sitzung am 07.09.2006 aufgrund des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der derzeit geltenden Fassung, die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7/07/157 "Östlich Hermann-Löns-Straße/Nördlich Mindener Straße" für den Bereich der Flurstücke 2188 und 2189 der Flur 4 Gemarkung Lübbecke im Sinne des § 30 BauGB beschlossen.
Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist aus dem nachstehend abgedruckten Kartenausschnitt ersichtlich.
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird vorstehender Aufstellungsbeschluss hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Lübbecke, den 26.09.2006
Die Bürgermeisterin
Im Auftrag
Karin Schulte
Die vorstehende Bekanntmachung wurde im "Amtlichen Kreisblatt - Amtsblatt für den Kreis Minden-Lübbecke" bzw. durch Aushang an der Bekanntmachungstafel vollzogen. Die Veröffentlichung im Internet erfolgt nachrichtlich.