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Mühlenkreis Minden-Lübbecke

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02.11.2006

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11/01/155 "Nördlich Osterbruchdamm"

Der Rat der Stadt Lübbecke hat in seiner Sitzung am 26.10.2006 gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) i.V.m. § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994, in der jeweils geltenden Fassung, den Bebauungsplan Nr. 11/01/155 "Nördlich Osterbruchdamm" für das Gebiet zwischen dem Osterbruchdamm im Süden, dem Heuweg im Westen, dem Weg (Parzelle 1030) im Norden und dem Graben (Parzelle 846) im Osten der Flur 3 Gemarkung Lübbecke als Satzung beschlossen.

Die genaue Abgrenzung des Bebauungsplangebietes ist aus dem im Anschluss an diese Bekanntmachung abgedruckten Kartenausschnitt ersichtlich.

Der Bebauungsplan mit den textlichen Festsetzungen und der Begründung kann bei der Stadt Lübbecke, Fachbereich Bauen, Kreishausstr. 2 - 4, Zimmer 715, während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Hinweise:

  1. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Lübbecke geltend gemacht worden ist. Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von 2 Jahren seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Stadt Lübbecke geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.
     
  2. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
     
  3. Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen kann gegen den Bebauungsplan nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,
    a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
    b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
    c) die Bürgermeisterin hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
    d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Lübbecke vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Der Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 11/01/155 "Nördlich Osterbruchdamm" als Satzung, Ort und Zeit der Einsichtnahme sowie die aufgrund des Baugesetzbuches und der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen erforderlichen Hinweise werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Lübbecke, den 30.10.2006

Die Bürgermeisterin
Susanne Lindemann

Die vorstehende Bekanntmachung wurde im "Amtlichen Kreisblatt - Amtsblatt für den Kreis Minden-Lübbecke" bzw. durch Aushang an der Bekanntmachungstafel vollzogen. Die Veröffentlichung im Internet erfolgt nachrichtlich.

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