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Mühlenkreis Minden-Lübbecke

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26.06.2006

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11/01/155 "Nördlich Osterbruchdamm"

hier: Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Lübbecke hat in seiner Sitzung am 14.06.2006 den Bebauungsplan Nr. 11/01/155 "Nördlich Osterbruchdamm" für das Gebiet zwischen dem Osterbruchdamm im Süden, dem Heuweg im Westen, dem Weg (Parzelle 1030) im Norden und dem Graben (Parzelle 846) im Osten der Flur 3 Gemarkung Lübbecke als Entwurf beschlossen.

Die genaue Abgrenzung des Planbereiches ist aus dem im Anschluss an die Bekanntmachung abgedruckten Kartenausschnitt ersichtlich.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der derzeit geltenden Fassung, wird der Planentwurf mit dem Text und der Begründung einschl. Umweltbericht in der Zeit vom

04.07. bis einschließlich 04.08.2006

während der Dienststunden bei der Stadt Lübbecke, Fachbereich Bauen, Kreishausstr. 2-4, im Flur des 1. OG Altbau, öffentlich ausgelegt. Die öffentliche Auslegung wird hiermit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Während der Auslegungsfrist können zu dem Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Lübbecke, den 23.06.2006

Die Bürgermeisterin
Im Auftrag
Karin Schulte

Die vorstehende Bekanntmachung wurde im "Amtlichen Kreisblatt - Amtsblatt für den Kreis Minden-Lübbecke" bzw. durch Aushang an der Bekanntmachungstafel vollzogen. Die Veröffentlichung im Internet erfolgt nachrichtlich.

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