Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10/03/156 "Industriegebiet westlich der Bahngleise, südlich Mittellandkanal"
Die Stadt Lübbecke beabsichtigt, den Bebauungsplan Nr. 10/03/156 "Industriegebiet westlich der Bahngleise, südlich Mittellandkanal" für das Gebiet zwischen der Straße "Zur rauhen Horst" im Süden, der Bahntrasse im Osten, dem Mittellandkanal im Norden und der östlichen Grenze des Naturschutzgebietes im Westen der Flur 1 Gemarkung Lübbecke aufzustellen.
Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der derzeit geltenden Fassung, liegt der Bebauungsplanvorentwurf in der Zeit vom
20.07. bis einschließlich 18.08.2006
zum Zwecke der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Stadt Lübbecke, Fachbereich Bauen, Kreishausstraße 2-4, im Flur des 1. OG Altbau, während der Dienststunden öffentlich aus.
Es besteht Gelegenheit, die Planungsabsichten zu erörtern und Stellungnahmen abzugeben.
Lübbecke, den 12.07.2006
Die Bürgermeisterin
Im Auftrag
Karin Schulte
Die vorstehende Bekanntmachung wurde im "Amtlichen Kreisblatt - Amtsblatt für den Kreis Minden-Lübbecke" bzw. durch Aushang an der Bekanntmachungstafel vollzogen. Die Veröffentlichung im Internet erfolgt nachrichtlich.