10. Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Stadt Petershagen vom 21.03.1991
Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW. Seite 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2009 (GV.NRW. Seite 950), §§ 51, 161 a Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen vom 25.06.1995 (GV.NRW. Seite 926), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.12.2009 (GV.NRW. Seite 764/793), sowie § 2 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.10.1969 (GV.NRW. Seite 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.06.2009 (GV.NRW. Seite 394), hat der Rat der Stadt Petershagen am 25. März 2010 folgende Änderungssatzung beschlossen:
§ 1
In § 10 Absatz 1 werden folgende Beträge ersetzt:
1. unter Buchstabe a) 14,00 € durch 16,00 €
2. unter Buchstabe b) 3,39 € durch 4,14 €
§ 2
Diese Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2010 in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung
Vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Hinweis
Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen kann gegen diese Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Petershagen vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Petershagen, den 13.04.2010
Stadt Petershagen
Der Bürgermeister
Blume