1. ordentliche Änderung des Bebauungsplanes Nr. O 7 "Am Osterfeld", Ortsteil Obermehnen
hier: Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Lübbecke hat in seiner Sitzung am 08.12.2005 die 1. ordentliche Änderung des Bebauungsplanes Nr. O 7 "Am Osterfeld" für das Gebiet zwischen der Straße "Mehner Mühle" im Norden, der Straße "Am Osterfeld" im Osten, dem Herzog-Wittekind-Weg und der Bergstraße (K 60) im Süden sowie der östlichen Seite der Bergstraße im Westen als Entwurf beschlossen.
Die genaue Abgrenzung des Planbereiches ist aus dem im Anschluss an die Bekanntmachung abgedruckten Kartenausschnitt ersichtlich.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) wird der Planentwurf mit dem Text und der Begründung in der Zeit vom
22.12.2005 bis einschließlich 27.01.2006
während der Dienststunden bei der Stadt Lübbecke, Fachbereich Bauen, Kreishausstr. 2 4, im Flur des 1. OG Altbau, öffentlich ausgelegt. Die öffentliche Auslegung wird hiermit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Während der Auslegungsfrist können zu dem Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) wird im Rahmen dieses Bebauungsplanverfahrens nicht durchgeführt.
Lübbecke, den 13.12.2005
Die Bürgermeisterin
Im Auftrag
Karin Schulte
Die vorstehende Bekanntmachung wurde im "Amtlichen Kreisblatt - Amtsblatt für den Kreis Minden-Lübbecke" bzw. durch Aushang an der Bekanntmachungstafel vollzogen. Die Veröffentlichung im Internet erfolgt nachrichtlich.