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Mühlenkreis Minden-Lübbecke

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Verpflichtungserklärungen

Nr. 99010005000000,99010005016000,99010005261000

Für die Einladung von Freunden und Verwandten zu einem Besuchsaufenthalt aus einem visapflichtigen Land in die Bundesrepublik Deutschland ist es in der Regel erforderlich, dass die Gastgeberin/der Gastgeber eine Verpflichtung gemäß § 68 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) gegenüber der für sie/ihn zuständigen Ausländerbehörde abgibt.

Eine Einreise in die Bundesrepublik Deutschland kann zum Beispiel aus den Ländern der Europäischen Union ohne Visum erfolgen. Auch Angehörige bestimmter anderer Länder können zu Besuchszwecken oder als Touristen visumfrei einreisen. Die meisten Ausländer jedoch dürfen grundsätzlich nur mit einem gültigen Visum nach Deutschland einreisen, egal zu welchem Zweck.

Hier finden Sie weitere Informationen auf der Internetseite des Kreises Minden-Lübbecke.

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