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Schadens- oder Gefahrenfälle im Bereich des Umweltschutzes

Bei Schadens- oder Gefahrenfällen trifft das Umweltamt auf der Grundlage des Umweltalarmplanes des Kreises Gegenmaßnahmen. Bei akuten Ereignissen sind zunächst Polizei, Feuerwehr oder die örtlichen Ordnungsämter zu informieren.

Umfassende Informationen zum Thema "Schadens- oder Gefahrenfälle im Bereich des Umweltschutzes" finden Sie auf den Internetseiten des Kreises Minden-Lübbecke.

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