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Mühlenkreis Minden-Lübbecke

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Personenbeförderungsschein

Wer in einem Taxi, Mietwagen oder Krankenwagen Fahrgäste transportieren möchte, benötigt eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, auch Personenbeförderungsschein genannt.

Der Personenbeförderungsschein wird in der Regel für 5 Jahre erteilt und kann dann auf Antrag jeweils um weitere 5 Jahre verlängert werden.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite des Kreises Minden-Lübbecke.

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