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Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
Nr. 99003027058001,99003027058002,In bestimmten Bereichen fordert der Gesetzgeber, dass eine ärztliche Untersuchung durch eine öffentliche Stelle erfolgen muss. Für Menschen, die Ihren Hauptwohnsitz im Kreis Minden-Lübbecke haben, wird diese amtsärztliche Untersuchung im Gesundheitsamt durchgeführt.
Umfassende Informationen zum Kinder- und Jugendgesundheitsdienst finden Sie auf den Internetseiten des Kreises Minden-Lübbecke.