Sprungziele
Hauptmenü

Mühlenkreis Minden-Lübbecke

Seiteninhalt

Dienstleistungen

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Gewerbeabmeldung

Nr. 99050012070000

Die Aufgabe eines Gewerbebetriebes ist nach § 14 der Gewerbeordnung  bei der Gewerbemeldestelle des jeweiligen Ortes die Gewerbetätigkeit anzuzeigen.

Eine meldepflichtige Aufgabe des Gewerbebetriebes liegt bei einer vollständigen Aufgabe einer Hauptniederlassung oder einer Zweigstelle vor. Eine Aufgabe eines Teils der bisher angemeldeten Tätigkeit ist nicht anzeigepflichtig, ebenso eine nur vorübergehende Einstellung des Betriebes (Saisonbetrieb zum Beispiel Skilift, Eisdiele).

Von der Gewerbeabmeldung werden verschiedene Behörden informiert (unter anderen Finanzamt, Industrie- und Handelskammer, Krankenkasse, Berufsgenossenschaft).

Google Maps-Einbindung
Wofür interessieren Sie sich?
Unser Mühlenkreis
Weitere Kategorien
Unterkünfte
Weitere Kategorien
LandArt-Stationen
Weitere Kategorien
Sigwardsweg
Weitere Kategorien