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Mühlenkreis Minden-Lübbecke

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Gewässerunterhaltungsverbände

Die Gewässerunterhaltung ist eine Pflichtaufgabe nach den Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes.

Sie umfasst die Erhaltung eines ordnungsgemäßen Zustandes für den Wasserabfluss und an schiffbaren Gewässern auch die Erhaltung der Schiffbarkeit. Bei der Unterhaltung ist den Belangen des Naturhaushalts Rechnung zu tragen, Bild und Erholungswert der Gewässerlandschaft sind zu berücksichtigen.

Diese Pflichtaufgabe wird im Kreis Minden-Lübbecke von Städten/Gemeinden und von Wasserverbänden wahrgenommen:

1. Wasserverband "Weserniederung"
     - Einzugsgebiet der Weser nördlich des Wiehen- und Wesergebirges

2. Wasserverband "Große Aue"
     - Einzugsgebiet der Großen Aue nördlich des Wiehengebirges

3. Wasserverband "Harlinghausen-Engershausen"
     - Teilgebiet in der Stadt Preußisch Oldendorf

4. Gemeinde Stemwede
     - Einzugsgebiet der Hunte in der Gemeinde Stemwede

5. Stadt Preußisch Oldendorf
     - Teilgebiet in der Stadt Preußisch Oldendorf

6. Gemeinde Hüllhorst
     - Gemeindegebiet Hüllhorst

7. Stadt Bad Oeynhausen
     - Stadtgebiet Bad Oeynhausen

8. Stadt Porta Westfalica
     - Stadtgebiet Porta Westfalica südlich des Wesergebirges

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Kreises Minden-Lübbecke.

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