Bekämpfung der Schwarzarbeit
Nr. 99089002135001,99089002136001,99089002135000,99089002136000,99089002000000,99089002029002,99089002029000,99089002029001,99006026130000,Durch das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung) wurde die Bekämpfung der Schwarzarbeit auf verschiedene Fachbehörden übertragen.
Der Kreis Minden-Lübbecke verfolgt und ahndet ausschließlich Verstöße gegen die Handwerksordnung und das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung, wenn
- ein zulassungspflichtiges Handwerk ohne Handwerksrolleneintrag ausgeübt wird (§ 1 Handwerksordnung).
Informationen über die zulassungspflichtigen Handwerke, insbesondere über die Meisterpflicht sowie die Ausnaheregelungen erhalten Sie bei der
Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld
Campus Handwerk 1
33613 Bielefeld
Telefon: +49 521 5608-0
Internet: www.handwerk-owl.de
Informationen zur "Bekämpfung der Schwarzarbeit" finden Sie auf den Internetseiten des Kreises Minden-Lübbecke.