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Bauanträge

Nr. 99012008000000,99012008010000,99012008001000,99012008001002,99012008001001,99012008015000,99012014000000,99012014001000,99012008001004,77000000000015,99012060000000,99012060001000,77000000000016,77000000006546,77000000007023,99012027000000,99012064000000,

Für die Errichtung, die Änderung (z.B. Umbau), die Nutzungsänderung (z.B. Umnutzung eines Ladens in eine Wohnung) sowie für die Errichtung von Werbeanlagen benötigen Sie in aller Regel eine Baugenehmigung. Die Beseitigung von Gebäuden ist teilweise nur anzeigepflichtig.

Ein vollständiger Bauantrag ist wesentliche Voraussetzung für ein reibungsloses und kurzes Verfahren. Der Bauantrag muss schriftlich mit allen für die Beurteilung des Bauvorhabens erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) eingereicht werden.

Die Bauvorlagen sind (soweit gesetzlich gefordert) durch einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser zu erstellen und sollten zumindest in zweifacher Ausfertigung eingereicht werden.

Welche Bauvorlagen dem Antrag im Einzelnen beizufügen sind, hängt von der jeweiligen Verfahrensart ab. Hierzu enthält die Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO) für jede Verfahrensart konkrete Regelungen.

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