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Mühlenkreis Minden-Lübbecke

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An- und Ummeldungen Wohnsitz

Nr. 99115005000000

Wenn Sie neu zugezogen oder innerhalb des Stadtgebietes umgezogen sind, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde an- bzw. ummelden. Eine Abmeldung des früheren Wohnsitzes muss nicht vorgenommen werden.

Bei Ehepaaren oder Lebenspartnern genügt es, wenn einer von Ihnen die Anmeldung/Ummeldung vornimmt. Sie müssen dann jedoch sowohl Ihren als auch den Personalausweis und den Reisepass (falls vorhanden) des Partners vorlegen.

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