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Mühlenkreis Minden-Lübbecke

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Abmeldungen Wohnsitz

Nr. 99115005000000

Wenn Sie von hier wegziehen, ist die Abmeldung bei der Meldebehörde nur dann erforderlich, wenn Sie ins Ausland ziehen.

In allen anderen Fällen ist es seit dem 1. Juni 2004 ausreichend, wenn Sie sich bei der Meldebehörde Ihres neuen Wohnsitzes anmelden.

Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
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