Frisch ans Werk!
Wir starten durch! Das interkommunale Modellprojekt „Handwerk trifft Kultur“ ist angelaufen. Gemeinsam mit 16 hauptsächlich ehrenamtlich getragenen Kultureinrichtungen aus den Kreisen Minden-Lübbecke und Herford möchten wir die Kulturarbeit vor Ort nachhaltig stärken. Unser Projekt lebt von einem aktiven Netzwerk aus den beteiligten Einrichtungen und dem engen, persönlichen Austausch. Voraussichtlich bis Ende 2023 stehen wir unseren Partnerinnen und Partnern tatkräftig zur Seite.
KEP und TRAFO 2 – Abkürzungen mit viel Inhalt
Der Grundstein für unser Projekt wurde während der gemeinsamen Kulturentwicklungsplanung (KEP) der Kreise Minden-Lübbecke und Herford gelegt. Beide Kommunen stärkten ihre Zusammenarbeit im Jahr 2019 durch die Bewerbung um das deutschlandweite Förderprogramm der Kulturstiftung des Bundes „TRAFO 2– Modelle für Kultur im Wandel“. Angedacht war ein dezentrales Regionalmuseum mit dem Schwerpunkt „Das HandWerk – Orte der Technik-, Sozial- und Wirtschaftsgeschichte“. Daraufhin wurden zum größten Teil ehrenamtliche Museen in einem neuen Netzwerk zusammengeführt, um so das Wissen um das traditionelle Handwerk zu sichern und neu zu beleben.
Die Kulturstiftung vergab ihre Förderungen zwar anderweitig, der Wille, weiter aktiv an den formulierten Zielen zu arbeiten, blieb aber bestehen. Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen würdigte das Bestreben der beiden Kreise und fördert nun das neu zugeschnittene und aufgefrischte Projekt „Handwerk trifft Kultur“, welches mit je einer Personalstelle pro Kreis ausgestattet ist.
Hand in Hand: Die Kultureinrichtungen und die Kulturkoordinatoren
Die Kulturkoordinatorinnen Anna Sievers und Stefanie Keil waren ab Anfang 2021 als Kulturkoordinatorinnen für das Projekt im Dienst. Im Frühjahr 2023 haben dann Niklas Bengtsson (Kreis Herford) und Daniela Daus (Kreis Minden-Lübbecke) diese Aufgabe übernommen. Niklas Bengtsson bringt mit dem Studium der Kultur- und Medienvermittlung und einem abgeschlossenen Volontariat in der Pressestelle des Kreises Herford wichtige Kompetenzen im Bereich der Neuen Medien in das Projekt ein. Daniela Daus steuert mit ihren kulturwissenschaftlichen sowie sozialpädagogischen Studien sowie vielfältiger Praxiserfahrung in den Bereichen Außenwirtschaftsförderung, Ehrenamtskoordination und in der Kultur weitere für das Projekt relevante Aspekte bei. Die unterschiedlichen Profile ergänzen sich wunderbar, wovon die im Projekt beteiligten Kulturorte mit individueller Beratung profitieren.
Das Projekt ist bewusst als „Labor“ angedacht. Dadurch gibt es für die Kulturkoordination viel Freiraum. Es können neue Kulturformate zu den unterschiedlichsten Themenbereichen entwickelt und ausprobiert werden. Denn auch die Anforderungen an die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Museen steigen. Themen wie Öffentlichkeitsarbeit, moderne Formen der Museumskonzeption, Wissensvermittlung und Dokumentation, Digitalisierung oder Datenschutz führen kleinere Einrichtungen oft an ihre Grenzen. Hier will Handwerk trifft Kultur ansetzen und die Einrichtungen in ihrer Selbstorganisation unterstützen.
Wirksam nach innen und außen
Wir werden unser Netzwerk inhaltlich unterstützen. Unsere Kultureinrichtungen können sich jederzeit an uns wenden, denn wir sind auch für kurzfristig auftretende Herausforderungen gut aufgestellt. Wir nehmen die Wünsche und Anregungen der Tätigen vor Ort ernst und beziehen sie aktiv in die Projektarbeit ein. Wir präsentieren das Netzwerk aber auch nach außen. Mit Hilfe digitaler Medien visualisieren wir unser Projekt für die einheimische Bevölkerung sowie für Touristinnen und Touristen gleichermaßen – das schafft Transparenz und Aufmerksamkeit. Auch die Bevölkerung als Zielgruppe der Kulturorte ist eingeladen, Ideen und Wünsche in den Prozess einzubringen und so die Kulturregion Minden-Lübbecke–Herford aktiv mitzugestalten.
Wir freuen uns auf eine spannende Zeit und einen produktiven Austausch!
Daniela Daus
Amt für Strukturentwicklung
Kreis Minden-Lübbecke
Kulturkoordinatorin
Portastraße 13
32423 Minden
Fahrt planen
0571/807-13602
d.daus@minden-luebbecke.de
Niklas Bengtsson
Schulamt, Ausbildungs-, Kultur- und Sportförderung, Archiv
Kreis Herford
Kulturkoordinator
Amtshausstraße 3
32051 Herford
Fahrt planen
05221/13-1036
n.bengtsson@kreis-herford.de
Teilnahmebedingungen bei Facebook-Instagram-Verlosungen
Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos und richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen.
- Veranstalter des Gewinnspiels ist der
Kreis Minden-Lübbecke
Projekt „Handwerk trifft Kultur“
Portastraße 13
32423 Minden
- Mit der Teilnahme am Gewinnspiel werden automatisch die Teilnahmebedingungen akzeptiert. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel anzupassen, zu ändern oder abzubrechen, falls die Notwendigkeit besteht.
- Um am Gewinnspiel teilzunehmen muss allen Anweisungen des Gewinnspiels gefolgt werden.
- Berechtigt zur Teilnahme sind Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die bei der Teilnahme mindestens 18 Jahre alt sind. Nicht teilnahmeberechtigt sind die Mitarbeiter des Projektes „Handwerk trifft Kultur“ sowie deren Angehörige und beteiligte Agenturen und Gewinnsponsoren. Pro Person bestehen unbegrenzt viele Teilnahmemöglichkeit.
- Das Gewinnspiel beginnt am 01.12.2022 und endet am 08.12.2022 um 23.59 Uhr. Verspätete Teilnahmen können nicht berücksichtigt werden. Die Gewinnerin oder der Gewinner wird unter allen Teilnehmern ausgelost und per E-Mail innerhalb einer Woche über den Gewinn informiert.
- Die Gewinnerin oder der Gewinner muss anschließend innerhalb einer Frist von einer Woche eine E-Mail mit seinen Kontaktdaten schicken, um den Gewinn anzuerkennen und diesen zu erhalten. Geschieht dies nicht, entfällt der Gewinnanspruch.
- Die Verlosung steht in keiner Verbindung zu Facebook und Instagram. Es wird in keiner Hinsicht von Facebook oder Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert. Der Empfänger der von den Teilnehmern bereitgestellten Informationen ist nicht Facebook und Instagram, sondern das Projekt „Handwerk trifft Kultur“.
- Für Rechts- und Sachmängel der Gewinne wird nicht gehaftet. Die Aushändigung des Gewinns erfolgt ausschließlich an die Gewinnerin oder den Gewinner. Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich. Mit der Inanspruchnahme des Gewinns verbundene Zusatzkosten gehen zu Lasten des Gewinners. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
- Gewinne, die von Kooperationspartnern bzw. Preissponsoren gestellt werden, bietet das Projekt „Handwerk trifft Kultur“ generell nicht in eigenem Namen, sondern im Namen der Preissponsoren an. Das Projekt „Handwerk trifft Kultur“ ist in derartigen Fällen nicht verantwortlich für Sach- bzw. Rechtsmängel der Gewinne oder für eine etwaige Zahlungsunfähigkeit des Kooperationspartners/Preissponsors und daraus resultierende Folgen für die Verlosung. Das Projekt „Handwerk trifft Kultur“ haftet als Veranstalter des Gewinnspiels im Übrigen nur für Schäden im Zusammenhang mit der Verlosung, die von eigenen Mitarbeitern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Das Projekt „Handwerk trifft Kultur“ haftet als Gewinnspielanbieter nicht für Schäden aufgrund von Störungen technischer Anlagen, für Verzögerungen oder Unterbrechungen von Übertragungen oder für Schäden, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Gewinnspiel stehen.
- Datenschutzhinweis: Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist die Angabe von persönlichen Daten notwendig. Die Teilnehmerin oder der Teilnehmer versichert, dass die von ihm gemachten Angaben zur Person, insbesondere Vor-, Nachname und Emailadresse wahrheitsgemäß und richtig sind. Diese Daten werden vom Veranstalter ausschließlich zum Zwecke der Durchführung der Aktion erhoben, verarbeitet und genutzt sowie nach Ende der Aktion unwiderruflich gelöscht. Die Teilnehmerin oder der Teilnehmer kann ihre/seine erklärte Einwilligung jederzeit widerrufen. Nach Widerruf der Einwilligung werden die erhobenen und gespeicherten personenbezogenen Daten des Teilnehmers umgehend gelöscht.
- Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.