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Führungszeugnisse

Nr. 99049001001000

Ein Führungszeugnis gibt Auskunft über mögliche Vorstrafen und wird vom Bundesamt für Justiz in Bonn ausgestellt.

Ein Führungszeugnis kann ab dem 14. Lebensjahr beantragt werden. Bis zum 18. Geburtstag ist die Antragstellung auch durch den gesetzlichen Vertreter zulässig.

Von der Antragstellung bis zur Zustellung durch das Bundesamt für Justiz in Bonn können etwa 10 - 14 Tage vergehen.

Seit dem 1. September 2014 können Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister online im Internet beim Bundesamt für Justiz beantragt werden. Voraussetzung hierfür sind der elektronische Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und ein Kartenlesegerät.

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