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Überwachung von Gewerbebetrieben und Gaststätten

Inhaber beziehungsweise Betreiber eines Gewerbes oder einer Gaststätte können von der zuständigen Behörde dahingehend überwacht werden, ob die für sie einschlägigen Rechtsvorschriften aus dem Gewerbe- oder Gaststättenrecht eingehalten werden.

Die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten sind dabei sehr unterschiedlich geregelt und richten sich nach der jeweiligen Erlaubnisart. So sind

  • für die Überwachung und den Widerruf erlaubnispflichtiger Gewerbe die jeweiligen Genehmigungsbehörde,
  • für die Überwachung und Untersagung erlaubnisfreier Gewerbe sind in Ostwestfalen-Lippe
    • alle Kreise,
    • die kreisfreie Stadt Bielefeld sowie
    • alle Großen kreisangehörigen Städte (Detmold, Gütersloh, Herford und Paderborn),
  • für Erlaubnisse gemäß Gewerbeordnung und Gaststättengesetz alle Städte und Gemeinden in Ostwestfalen-Lippe und
  • für Erlaubnisse gem. §§ 30, 34c Gewerbeordnung die Kreise und die Stadt Bielefeld

zuständig.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite: Einheitlicher Ansprechpartner NRW.

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